timeSensor AG
SAP Partnerport
Altrottstraße 31
69190 Walldorf
Diese AGB der timeSensor AG beinhaltend Software Lizenzvertrag, Software Wartungsvertrag sowie Server Wartungsvertrag gelten ausschliesslich, soweit nicht mit dem Kunden ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung in Text- oder Schriftform getroffen wurde.
Der Eingang des vollständig ausgefüllten Bestellformulars des Kunden bei timeSensor AG, sei es verkörpert oder in elektronischer Form, oder der unterzeichneten Auftragsbestätigung, stellt das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss dar. timeSensor AG kann Angebote von Kunden innerhalb von 10 Tagen annehmen. Allfällige Angebote der timeSensor AG gelten ebenfalls 10 Tage. Im Zweifel ist die Auftragsbestätigung von timeSensor AG für den Vertragsinhalt massgeblich.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die timeSensor® Software in Betrieb nehmen. Indem Sie die timeSensor® Software aktivieren oder verwenden, erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Bestimmungen. Falls Sie mit den Bestimmungen nicht einverstanden sind, laden Sie die timeSensor® Software nicht herunter und verwenden Sie diese nicht.
1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Dieser Software Lizenzvertrag regelt die Bedingungen des Herunterladens, der Installation und der Nutzung der timeSensor® Software (im Folgenden „Software“) zwischen der timeSensor AG und dem Benutzer (im Folgenden „Kunde“). timeSensor AG erteilt dem Kunden hiermit das Recht zur Benutzung der timeSensor® Software in der jeweiligen Version gemäss nachstehenden Bedingungen, unabhängig von der Speicherungsform der Software. timeSensor AG behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich erteilt werden. Die im Rahmen dieses Vertrags erteilten Lizenzen beschränken sich auf die Nutzung der Urheberrechte von timeSensor AG und allenfalls seiner Lizenzgeber an der Software. Sofern der Kunde einen Datenträger erhalten hat, auf dem die Software gespeichert ist, so geht lediglich dieser Datenträger in sein Eigentum über. timeSensor AG und/oder der oder die Lizenzgeber von timeSensor AG bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- und sonstiger Rechte an der Software. Dieser Software Lizenzvertrag umfasst jegliche Softwareaktualisierungen, die die originale Software ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, eine solche Aktualisierung erfordere eine separate Lizenz.
2. Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
2.1 Grundsatz
Gegen Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr erteilt timeSensor AG dem Kunden eine beschränkte, in Abhängigkeit des gewählten Modells befristete oder unbefristete, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz zum Installieren und bestimmungsgemässen Nutzen der Software zwecks Verarbeitung von Daten des Kunden.
Dem Kunden stehen die Modelle Start Edition, Easy Edition, Smart Edition, Business Edition, First Edition und Department Edition zur Auswahl. Der Leistungsumfang richtet sich grundsätzlich und vorbehältlich anderweitiger Ausführungen in vorliegenden AGB nach der individuellen Vereinbarung sowie allenfalls der im Vertragszeitpunkt gültigen Preisliste timeSensor® LEGAL.
2.2 Anwendung Start Edition und Sponsored Start Edition
timeSensor® LEGAL Start Edition wird dem Kunden bis zu einer Leistungserfassung/Fakturierung von CHF 50‘000.– bzw. 40'000 € oder Gegenwert pro Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei der timeSensor® LEGAL Sponsored Start Edition entfällt diese Limitierung und dem Kunden wird stattdessen bei der Benutzung der Software Werbung eingeblendet.
timeSensor® LEGAL Start Edition und timeSensor® LEGAL Sponsored Start Edition dürfen ausschliesslich auf einem einzigen Computer installiert und von einem einzelnen Anwender verwendet werden.
Der Kunde ist berechtigt, die Software von einem Computer auf einen anderen zu übertragen, vorausgesetzt das die Software niemals auf mehr als einem Computer gleichzeitig installiert und/oder benutzt wird. Die Übertragung setzt eine erneute Aktivierung voraus.
2.3 Anwendungen Easy Edition, Smart Edition, Business Edition, First Edition und Department Edition
timeSensor® LEGAL Easy Edition, Smart Edition, Business Edition, First Edition bzw. Department Edition darf in einer Client/Server Umgebung genutzt werden, ohne Beschränkung der Anzahl Client Computer, vorausgesetzt dass die Software gleichzeitig in keinem Fall von mehr als der erlaubten Anzahl gleichzeitiger Anwender benutzt wird. Für jeden Anwender der Software ist ein Arbeitsplatz zu lizenzieren („named user license“), oder, sofern im Einzelvertrag entsprechend festgelegt, ist für jeden gleichzeitigen Anwender der Software ein Arbeitsplatz zu lizenzieren („concurrent user license“).
Der Kunde ist berechtigt, die Software von einem Server Computer auf einen anderen zu übertragen, vorausgesetzt dass die Software niemals auf mehr als einem Server Computer gleichzeitig installiert und/oder benutzt wird. Die Übertragung setzt eine erneute Aktivierung voraus.
2.4 Softwareumgebung
Die timeSensor® LEGAL Software darf nur mit einer geeigneten und kompatiblen Umgebung verwendet werden, d.h. Computer-Hardware, Betriebssysteme und gegebenenfalls erforderliche weitere Programme.
2.5 Weitere Bestimmungen
Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software in ausführbarer Form nur zum Zwecke der Sicherung und der Archivierung herzustellen. Die Sicherungs- oder Archivierungskopie ist als solche zu kennzeichnen.
Der Kunde hat das Recht, die Software auf eigene Gefahr in dem in der Dokumentation vorgesehenen Umfang zu parametrieren und / oder sie mit interoperablen Programmen zu verbinden. Jede weitere Änderung oder Weiterentwicklung stellt einen Eingriff in die Schutzrechte von timeSensor AG dar und ist nicht gestattet.
Sofern zur Verbindung der Software mit interoperablen Programmen erforderlich, kann der Kunde die notwendigen Schnittstelleninformationen bei timeSensor AG schriftlich anfordern. Falls timeSensor AG diese Informationen nicht innert 30 Tagen zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, nach vorgängigen schriftlichen Ankündigung die zu diesem Zweck notwendigen Informationen durch Rückführung des maschinell lesbaren Programmes (object code) in die Quellensprache (source code) zu erschliessen. Jede weitergehende Rückführung der Software in die Quellensprache stellt einen Eingriff in die Schutzrechte von timeSensor AG dar und ist nicht gestattet.
Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software zu unterlizenzieren, verkaufen, verleihen, vermieten, verleasen oder die Nutzung zu teilen.
3. Aktivierung
Die Inbetriebnahme der Software sowie Lizenzerweiterung (Erhöhung der Anzahl Anwender) oder -Wechsel (Sponsored Start Edition, Easy Edition, Smart Edition, Business Edition, First Edition, Department Edition) setzt deren Aktivierung mittels eines Aktivierungscodes voraus. Der jeweilige Aktivierungscode wird dem Kunden nach Abschluss des Bestellvorgangs zugestellt. Die Aktivierung der Software setzt eine funktionsfähige Verbindung zum Internet voraus.
4. Dauer, Beendigung und Änderung des Vertrags
Dieser Software Lizenzvertrag wird in Abhängigkeit des gewählten Modells für eine beschränkte oder unbeschränkte Dauer abgeschlossen.
Im Falle der Vereinbarung einer monatlichen Lizenzgebühr beträgt die Mindestmietdauer 12 Monate. Danach kann die Miete mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch den Kunden jederzeit auf ein Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
timeSensor AG kann den Software Lizenzvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail kündigen, sofern (a) der Kunde mit der Bezahlung von Lizenzgebühren in Verzug ist, oder (b) der Kunde trotz erfolgter Mahnung gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstösst.
Bei vorzeitiger Beendigung des Software Lizenzvertrags hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühren.
Bei Lizenzerweiterung oder -wechsel geht anlässlich der erneuten Aktivierung der bestehende Vertrag unter und wird durch einen neuen Vertrag nach Massgabe der Auftragsbestätigung von timeSensor AG ersetzt.
Bei Beendigung des Software Lizenzvertrags ist der Kunde dazu verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software oder Teilen derselben unverzüglich und unwiderruflich zu löschen.
5. Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Lizenzgebühren sind abhängig von Lizenztyp und der Anzahl Anwender und bestimmen sich nach dem Vertrag mit dem Kunden bzw. der Auftragsbestätigung von timeSensor AG. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, sind die Lizenzgebühren bei Vertragsbeginn für deren gesamte Laufzeit zahlbar und fällig.
Alle Lizenzgebühren verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der bei Vertragsschluss bzw. -Verlängerung aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
In Ermangelung eines Zahlungseingangs bei timeSensor AG gerät der Kunde auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung in Verzug.
6. Gewährleistung
timeSensor® Produkte sind Standardsoftware und werden dem Kunden von timeSensor AG ohne Gewährleistung jeglicher Art lizenziert. Aufgrund des Software Lizenzvertrags bietet timeSensor AG für die Software keinerlei Unterstützungsdienstleistungen an. Diese richten sich gegebenenfalls nach dem Software Wartungsvertrag. Jede Gewährleistung, insbesondere für das Nichtvorhandensein von offenen und verborgenen Mängeln sowie für die Nicht-Verletzung Rechte Dritter, wird vollumfänglich wegbedungen. Allfällige Fehler oder Anregungen können vom Kunden der timeSensor AG gemeldet werden, wobei kein Rechtsanspruch auf Fehlerbehebung besteht.
Von der Gewährleistung namentlich ausgeschlossen sind ebenso eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf die Computersysteme der timeSensor AG während der Durchführung von Wartungsarbeiten.
7. Software Wartungsvertrag
7.1. Kostenlose Lizenz
Bezieht der Kunde eine kostenlose Lizenz (Start Edition oder Sponsored Start Edition), ist kein Abschluss eines zusätzlichen Software Wartungsvertrages möglich. Allfällige Dienstleistungen werden nach Aufwand gemäss Individualabrede resp. im Erbringungszeitpunkt gültiger Preisliste timeSensor® LEGAL erbracht.
7.2. Monatliche Lizenzgebühr
Der Abschluss eines Software Lizenzvertrages für die Easy Edition, Smart Edition, Business Edition, First Edition oder Department Edition mit monatlicher Lizenzgebühr beinhaltet den Abschluss eines reduzierten Software Wartungsvertrages gemäss nachfolgenden Bedingungen (Abschnitt „Software Wartungsvertrag für timeSensor® Produkte).
7.3 Einmalige Lizenzgebühr
Beim Abschluss des Software Lizenzvertrags mit einmaliger Lizenzgebühr kann der Kunde nach eigenem Bedarf gleichzeitig einen einjährigen Software Wartungsvertrag gemäss nachfolgenden Bedingungen abschliessen.
Die Lizenzerweiterung während laufendem Software Wartungsvertrag setzt zwingend eine Anpassung des Software Wartungsvertrags voraus. Die Software Wartungspauschale für die Lizenzerweiterung wird pro rata temporis bis zum vorbestimmten Ablauf des Software Wartungsvertrags bemessen.
8. Haftungsbeschränkung
timeSensor AG haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und für Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – zur Gänze ausgeschlossen. Im Falle einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden entfällt jegliche Haftung der timeSensor AG.
9. Drittsoftware
Bestimmte Komponenten der Software oder der Softwareumgebung können dem Kunden von timeSensor AG unterlizenziert werden oder von timeSensor AG im Namen des Kunden aber auf dessen eigene Rechnung lizenziert werden.
10. Besondere Bestimmungen für Demoversionen
timeSensor AG stellt dem Kunden Demoversionen kostenlos zur Verfügung. Das Nutzungsrecht von Demoversionen beschränkt sich auf die Produktevaluation ohne produktive Nutzung zwecks Datenverarbeitung. Im Übrigen gelten die vorstehenden Ziff. 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 entsprechend.
Der Lizenzvertrag für Demoversionen gilt 3 Monate ab Herunterladen der Software. Im Übrigen gilt vorstehende Ziffer 4.
Vorstehende Ziffern 1, 6, 8, 9 und 10 sind für Demoversionen anwendbar. Ziffern 3, 5 und 7 sind nicht anwendbar.
1. Leistungen von timeSensor AG
Der Software Wartungsvertrag gewährleistet dem Kunden gegen Zahlung der entsprechenden jährlichen resp. monatlichen Gebühr verfügbare Softwareupdates für die von ihm lizenzierte Software sowie die Inanspruchnahme eines telefonischen Auskunftsdiensts (Hotline) nach den folgenden Bestimmungen:
Softwareupdates timeSensor AG informiert den Kunden über neue Updates und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung, wobei timeSensor AG die Wahl des Mediums bestimmt. I.d.R. erfolgen Updates online und setzen eine funktionsfähige Internetverbindung seitens des Kunden voraus. Der Kunde hat die Softwareumgebung vorgängig zu aktualisieren, falls ein Update dies erfordert. Die Softwarepflege beinhaltet keinen Installationsservice seitens timeSensor AG.
Updates erfolgen nach Ermessen von timeSensor AG zwecks Fehlerbehebung und allgemeinen Verbesserungen der Software. Major Upgrades sind demgegenüber mit neuen Funktionen oder Erweiterungen der Software verbunden, oder erfolgen bei Upgrades in der Softwareumgebung (z.B. in OS oder Datenbankserver). Major Upgrades sind nicht vom Software Wartungsvertrag gedeckt. Bei Major Upgrades können zusätzliche Kosten anfallen.
Hotline Der telefonische Auskunftsdienst (Hotline) unterstützt den Kunden telefonisch bei der Programmbedienung in Problemsituationen. Die Hotline steht dem Kunden über eine (zum Standard-Tarif kostenpflichtige) Telefonverbindung an jedem Arbeitstag von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr (MEZ) zur Verfügung. Für die Software Lizenzen mit monatlicher Lizenzgebühr wird die Hotline zur im Erbringungszeitpunkt gültigen Preisliste von timeSensor® LEGAL erbracht und abgerechnet. In den übrigen Fällen ist der telefonische Auskunftsdienst im Rahmen des Software Wartungsvertrages kostenfrei.
Im Rahmen der Durchführung von Updates (Installation neuer Versionen) sowie zur Diagnose von Problemen im Zusammenhang mit der Hotline-Betreuung gestattet der Kunde timeSensor AG ausdrücklich, mittels der Drittsoftware TeamViewer auf den Server beim Kunden zuzugreifen. TeamViewer wird bei Auslieferung des Servers an den Kunden vorinstalliert. Auf Wunsch des Kunden und gegen Aufpreis wird timeSensor AG den Zugriff via TeamViewer durch einen VPN-Zugriff ersetzen.
2. Vergütung
Die Softwarewartungspauschale ist abhängig von der zu wartenden Software gemäss bestehendem Software Lizenzvertrag und bestimmt sich nach dem Vertrag mit dem Kunden bzw. der Auftragsbestätigung von timeSensor AG. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, bemessen sich die Softwarewartungspauschalen pro Jahr.
Alle Softwarewartungspauschalen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der bei Vertragsschluss bzw. -verlängerung aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Einmalige und wiederkehrende Zahlungspflichten des Kunden werden ab Vertragsbeginn für die Dauer des jeweiligen Zahlungszeitraumes sofort fällig, soweit timeSensor AG nicht ausdrücklich eine spätere Fälligkeit bestimmt.
In Ermangelung eines Zahlungseingangs bei timeSensor AG gerät der Kunde auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung in Verzug.
3. Dauer und Beendigung des Vertrags
Die Dauer des Software Wartungsvertrags bestimmt sich nach dem Vertrag mit dem Kunden bzw. der Auftragsbestätigung von timeSensor AG. Er endet ohne Kündigung nach Ablauf der vereinbarten Dauer, jeweils ab Vertragsabschluss berechnet. Dies gilt für den Software Wartungsvertrag als Ganzes, unabhängig von allfälligen Lizenzwechsel oder -erweiterung.
Sofern timeSensor AG nach Ablauf der Vertragsdauer dem Kunden eine Rechnung zustellt, so stellt diese die Offerte zur Vertragsverlängerung dar. Mit Bezahlung des Rechnungsbetrages binnen Monatsfrist nimmt der Kunde die Offerte an.
Sofern der Kunde den Software Wartungsvertrag nicht gleichzeitig mit dem Software Lizenzvertrag resp. sofern der Kunde vor oder nach Ablauf des Software Wartungsvertrages diesen erneuern möchte, wird der Beginn des (neuen) Software Wartungsvertrags in jedem Fall, auch bei längerem Unterbruch nach Ablauf resp. erstmaliger Vereinbarung, auf den Zeitpunkt des Ablaufs des vorbestehenden Software Wartungsvertrags (resp. ohne vorbestehenden Software Wartungsvertrag auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Software Lizenzvertrages) vor- bzw. zurückbezogen. In diesem Fall ist dieser Zeitpunkt auch für die Berechnung des Ablaufzeitpunktes massgebend (Beispiel: Der ursprüngliche Software Wartungsvertrag lief vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2013 und wurde anschliessend durch den Kunden nicht verlängert. Am 15. Juni 2014 möchte der Kunde erneut einen Software Wartungsvertrag für ein Jahr bis zum 14. Juni 2015 abschliessen. Der Beginn des Software Wartungsvertrags wird auf den Zeitpunkt des Ablaufs des vorbestehenden Vertrages zurückbezogen. Er beginnt somit am 1. Januar 2014 und endigt am 14. Juni 2015. Die Gebühr berechnet sich entsprechend auf dieser Vertragsdauer).
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann timeSensor AG den Software Wartungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail kündigen.
Der Kunde kann den Software Wartungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Software Wartungsvertrags hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Software Wartungspauschalen.
4. Weitere Bestimmungen
Ziffern 6 und 8 der vorstehenden AGB des Software Lizenzvertrags sind auch für den Software Wartungsvertrag anwendbar.
1. Einleitung
Bei der täglichen Arbeit mit timeSensor® LEGAL geht gerne vergessen, dass die Schwerarbeit der Datenspeicherung bei der Datenbank „4D Server“ liegt. Diese funktioniert nur so gut, wie der physische Server (nachfolgend timeSensor® Server), der sie beherbergt.
2. Leistungsumfang
In Abhängigkeit der vom Kunden gewählten Leistungen (gemäss Einzelvertrag) erbringt timeSensor AG folgende Dienstleistungen:
2.1. Grundpaket
Die meisten Leistungen sind vorbeugender Natur. Im Störungsfall unterstützt timeSensor AG den Kunden bei der Fehlerdiagnose. Die Fehlerbehebung ist in der Regel (insb. bei Hardwaredefekten) Sache eines lokalen Dienstleisters, der gegebenenfalls durch den Kunden zu beauftragen und zu entschädigen ist.
Einzelne Wartungsarbeiten (insb. Installationen, Datenbankreorganisationen, Datenbankreparaturen) können zu vorübergehenden Betriebsunterbrüchen führen. Diese Wartungsfenster werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt. timeSensor AG bemüht sich, die Betriebsunterbrüche so kurz wie möglich zu halten. Es besteht kein Anspruch auf Wartungsfenster ausserhalb der Bereitschaftszeiten.
2.2. Verkürzung der maximalen Reaktionszeit
Beginn der Fehlerdiagnose während den Arbeitszeiten der timeSensor AG innerhalb von 4 Stunden seit Eingang der Störungsmeldung.
2.3. Erhöhung der Sicherheit
Fernwartung über VPN statt über Team Viewer; Einrichtung kundenseitig durch lokalen Techniker (nicht inbegriffen)
2.4. Online Sekundärbackup
Besondere Bedingungen Sekundärbackup:
2.5. 4D Server Wartung
2.6 Online Ersatzserver
Besondere Bedingungen Ersatzserver:
3. Gemeinsame Bestimmungen
3.1. Voraussetzungen für die Leistungserbringung
Für die Leistungserbringung bestehen insbesondere folgende Voraussetzungen:
3.2. Wartungszeitpunkt
Die Leistungsintervalle der einzelnen Wartungsmassnahmen sind indikativ (+/- 15 Werktage bei monatlichen Leistungen, +/- 40 Werktage bei jährlichen Leistungen). Der genaue Zeitpunkt der Durchführung liegt im Ermessen von timeSensor AG.
3.3. Zahlungsbedingungen/Rechnungsstellung
Der Preis der Dienstleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Zahlungen sind jährlich im Voraus fällig und mittels Barüberweisung zu leisten. timeSensor AG stellt hierfür eine schriftliche Rechnung. Bei Kündigung des Wartungsvertrags durch den Kunden ist eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen.
3.4. Berichterstattung
timeSensor AG berichtet dem Kunden periodisch über die effektiv erbrachten Leistungen. Kritische Diagnosen, das heisst Diagnosen, welche Handlungsbedarf auf Kundenseite auslösen, werden nach Bekanntwerden gesondert in einer der Dringlichkeit angemessenen Form (E-Mail, Telefon) kommuniziert.
3.5. Übrige Vertragsbedingungen
Bei ausgebliebener oder mangelhafter Leistung hat der Kunde timeSensor AG innert 8 Arbeitstagen seit Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innert 8 Tagen seit der letzten Berichterstattung, schriftlich zu mahnen, ansonsten die erbrachte Leistung von timeSensor AG als vertragskonform erbracht gilt.
Im Falle einer rechtzeitigen Mahnung hat timeSensor AG ein Nacherfüllungsrecht. Die Nacherfüllungsfrist beträgt (jeweils ab Eingang der Mahnung) 8 Arbeitstage für monatliche Leistungen und 20 Arbeitstage für jährliche Leistungen. Arbeits- und Ruhetage richten sich nach dem offiziellen Kalender des Kantons St. Gallen.
Ist die unterbliebene oder mangelhafte Leistung in Folge Zeitablaufs obsolet geworden, unterlässt timeSensor AG die Nacherfüllung der fraglichen Leistung, sofern der Kunde nicht ausdrücklich darauf besteht.
Scheitert die Erbringung von Vertragsleistungen aus Gründen, die in der Einflusssphäre des Kunden liegen (insb. fehlende Zugangsberechtigungen, fehlende Erreichbarkeit der IT-Infrastruktur, fehlende Mitwirkung), teilt timeSensor AG dies dem Kunden umgehend per eMail mit. Bei einem länger andauernden Leistungshindernis genügt eine einmalige Mitteilung. timeSensor AG hat das Recht, in Absprache mit dem Kunden, innert 8 Arbeitstagen erneut zu versuchen die Vertragsleistung zu erbringen.
Können die in der Einflusssphäre des Kunden liegenden Hindernisse für die Vertragserfüllung während dieser 8 Tage nicht behoben werden, gilt der Vertrag für timeSensor AG als gültig erfüllt.
Wird die Vertragserfüllung für timeSensor AG aufgrund von Ursachen, die ausserhalb der Einflusssphäre von timeSensor AG und des Kunden liegen (externe Ursachen) erheblich erschwert, verhandeln die Parteien über eine Vertragsanpassung. Gelangen die Parteien zu keiner Einigung, gilt der Vertrag in Bezug auf die betreffende Leistung ab dem Datum des Eintritts der externen Ursache als beendet. Eine wesentliche Leistungserschwerung wird ab einer Steigerung des Aufwandes um 1/3 angenommen.
3.6. Haftung
Die Haftung für Spät- und Schlechterfüllung ist auf den Vertragswert der einzelnen Leistung beschränkt.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Externe Dienstleister wie beispielsweise Wuala und 4D sind keine Hilfspersonen von timeSensor AG. timeSensor AG vermittelt lediglich eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und den externen Dienstleistern. timeSensor AG ist insbesondere nicht für eine allfällig mangelhafte Vertragserfüllung durch externe Dienstleister verantwortlich.
3.7. Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann der Server Wartungsvertrag durch den Kunden resp. die timeSensor AG jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf ein Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
Sämtliche Mitteilungen von timeSensor AG an den Kunden können per E-Mail an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse erfolgen. Sofern der Kunde seine E-Mail-Adresse ändert, muss er dies der timeSensor AG schriftlich mitteilen. Die Zusendung an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gilt in jedem Fall als rechtsgültig erfolgt.
Die vorliegenden AGB beinhaltend Software Lizenzvertrag, Software Wartungsvertrag und Server Wartungsvertrag sowie der darauf basierende Vertrag mit dem Kunden bzw. der Auftragsbestätigung von timeSensor AG enthalten sämtliche zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von derselben.
Die auf vorliegenden AGB basierenden Verträge mit Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Software Lizenzvertrag ist der jeweilige Sitz der timeSensor AG. Die timeSensor AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu belangen.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck rechtlich so nahe als möglich kommt.
AGB Stand Juni 2015
timeSensor AG, Museumstrasse 47, CH-9004 St. Gallen, Schweiz