A38. Wie kann ich ein Saldoüberschuss aus einem Vorschuss einem anderen Mandat zuweisen?

Oft erstellt man für die Klientel eine Vorschussrechnung für die zu erwartenden Kosten. Aber was ist, wenn am Ende der Vorschuss die eigentlichen Kosten der Dienstleistungen überschreitet?

 

Vorschuss verbuchen

Zuerst erstellen Sie die Vorschussrechnung wie gewohnt und verbuchen diese beim Zahlungseingang.

Im Verlauf der Zeit sammeln sich die Leistungen im Dossier an, bis das Mandat abgerechnet werden kann.

Rechnung erstellen

Wenn es so weit ist, erstellen Sie die Rechnung für die aufgelaufenen Leistungen. Diese Rechnung müssen Sie nicht drucken und noch nicht verbuchen, da der Klient noch einen Saldo zu seinen Gunsten hat.

Vorschuss gutschreiben

Bevor die Rechnung verbucht werden kann, muss die Vorschussrechnung gutgeschrieben werden. Dadurch wird der Vorschuss auf das Konto „durchlaufende Posten“ verbucht und kann somit frei über alle Mandate im Dossier des Mandanten verteilt werden.

Rechnung verbuchen

Nun kann die End-Rechnung mit dem gutgeschriebenen Saldo ausgeglichen werden. Bei der Verbuchung ist zu bemerken, wie das Guthaben des Vorschusses verwendet wird und somit ein Saldo auf dem Konto Durchlaufende Posten übrigbleibt. Dieser Saldo, der sich auf dem Konto „durchlaufende Posten“ befindet, kann für andere Mandate verwendet werden.